PRAE Meldung (L19 und ELDA)

Werden pauschale Reiseaufwandsentschädigungen geleistet, hat der begünstigte Rechtsträger (z.B. Verein) sämtliche in einem Kalenderjahr ausbezahlte Reiseaufwandsentschädigungen für jede*n  einzelne*n Bezieher*in in das dafür vorgesehene amtliche Formular L19 einzutragen und dem Finanzamt bis spätestens Ende Februar des Folgejahres zu übermitteln. Zahlt der begünstigte Rechtsträger ausschließlich pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, reicht eine vereinfachte Form der Dokumentation (z.B. Abrechnungsaufzeichnung). In den …