Auch dieses Jahr gibt es umfangreiche Sportförderungen im Land Tirol.
Die Fördermittel stehen jedoch nur zur Verfügung, wenn die Fristen für die Antragstellung genau eingehalten werden. Wir möchten unsere Mitgliedsvereine darauf hinweisen, dass die Anträge rechtzeitig und vollständig einzureichen sind. Anträge, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, können bei der Vergabe nicht mehr berücksichtig werden.
Antragsfrist 29. Februar
- Basisförderung / pauschale Bundesligaunterstützung
- Förderung Teilnahme 1. Und 2. Österreichische Bundesliga (gem. Punkt 5.4 Förderrichtlinie Tiroler)
Antragsfrist 31. März
Antragsfrist 31. Mai
- Förderung von Veranstaltungen
- Projektförderung Behindertensport (gem. Punkt 4.3.2 Förderrichtlinie Tiroler Landessportart)
Antragsfrist 31. August
- Frauensportförderung, Förderung der Absolvierung von Aus- und Weiterbildungen (als Trainerin oder Funktionärin)
- Förderung der Durchführung von Aus- und Weiterbildungen
Antragsfrist 31. Oktober
Antragfrist 31. Dezember
Die Förderanträge werden nach der Antragsfrist gesammelt, bearbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt.
Auf der Homepage vom Land Tirol Formulare | Land Tirol sind weitere Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten sowie die entsprechenden Antragsformulare zu finden.