
Gemeinnützige Sportvereine können unter bestimmten Voraussetzungen an Sportlerinnen und Sportler, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sowie Sportbetreuerinnen und Sportbetreuer steuer- und sozialversicherungsfrei pauschale Reiseaufwandsentschädigungen ausbezahlen.
Mit 2023 wurden die Tages- und Monatssätze der Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) von maximal 60 auf 120 Euro bzw. maximal 540 auf 720 Euro erhöht. Gleichzeitig wurde eine jährliche Meldepflicht für den auszahlenden Verein/Verband eingeführt.
Hier die wichtigsten Downloads für euch.
Weitere Informationen findet ihr unter “PRAE richtig ausfüllen” und “PRAE Meldung (L19 und ELDA)“
Stand 03/2025