
Die Pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen oder Sportverbänden die Möglichkeit Sportler*innen, Schieds-/Kampfrichter*innen und Betreuer*innen steuerfrei mit bis zu 720,00 Euro/Monat zu entlohnen.
Die PRAE kann für Einsatztage gewährt werden, an denen tatsächlich eine sportliche Aktivität für den begünstigten Rechtsträger (gemeinnützige Sportvereine bzw. -verbände) erfolgt. Voraussetzung ist, dass es sich um keine hauptberufliche Tätigkeit handelt und somit keine Haupteinnahmequelle für die Sportler*innen darstellt. Das u.s. Video liefert die wichtigsten Informationen zu den Voraussetzungen, den Regularien sowie der Handhabung der PRAE.
Weitere Informationen findet man hier. Informationen zur verpflichtenden digitalen Meldung der PRAE ans Finanzamt gibt es hier.
Die wichtigsten Dokumente zum kostenlosen Download stellen wir hier zur Verfügung: zu den Downloads
Stand 03/2025