
Die Sport Austria hat die Lockerungsverordnung bzw. die allgemeinen Empfehlungen – welche ab
1. Juli gelten – veröffentlicht.
Die nächste COVID-19-Lockerungsverordnung, die auch den Sport betrifft, ist mit heute in Kraft getreten. Es ist nun wieder jede Form des Sports ohne Mindestabstand möglich. Wenn es bei Sportarten bei sportartspezifischer Ausübung zu Körperkontakt kommt – das ist bei den meisten Formen von Mannschafts- und Kampfsportarten der Fall – ist vom Verein oder vom Betreiber der Sportstätte ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten bzw. umzusetzen.
Nachstehend finden Sie folgende Informationen:

Für weitere Fragen können Sie sich auch an das Sportministerium wenden:
Hotline: Tel: +43 (1) 71606 – 665270 (Mo-Fr 9 bis 15 Uhr)
E-Mail: sport@bmkoes.gv.at