Förderungen des ASVÖ Tirol

Abrechnung:

Generell gilt, dass Förderungen erst ausbezahlt werden können, sobald alle nötigen Abrechnungsunterlagen ordnungsgemäß und fristgerecht in der ASVÖ Tirol Geschäftsstelle eingelangt sind und der Mitgliedsbeitrag eingezahlt wurde.

Wichtig:

  • Rechnungen im Original abgeben
  • Online-Rechnungen müssen einen Vermerk sowie eine Unterschrift (Obmann/Kassier) aufweisen
    • Bsp. Vermerk: „Hiermit wird bestätigt, dass dieser Beleg zum zuerkannten Subventionsbetrag bei keinem anderen Fördergeber als dem ASVÖ Tirol vorgelegt wird und die Kosten nicht durch Dritte übernommen werden.“
  • Kontoauszug und Auftragsbestätigung als Zahlungsnachweis
  • Kassabuch-Auszug bei Barzahlung
  • keine Pauschalrechnungen
  • Unterlagen sollten bis spätestens 31. Oktober im ASVÖ Tirol Büro sein

Die Basisförderung (Grundförderung) kann jeder Verein einmal pro Jahr bis spätestens 31. März online unter folgendem Link www.asvoe-vereinsdatenbank.at ansuchen.

Wenn kein fristgerechtes Online-Ansuchen einlangt, kann dies nicht im Laufe des Jahres nachgeholt werden, es ist erst wieder im darauffolgenden Jahr möglich.

Wer Hilfe beim Online-Ansuchen benötigt, findet hier die passenden Infos:
Anleitung Online-Subventionsansuchen

Verwendungsbereiche

Grundsätzlich gibt es für den Bundes-Vereinszuschuss lt. BSFG 2017 6 Verwendungsbereiche:

    • Einsatz ausgebildeter Trainer und Funktionäre
    • Durchführung von Trainingsmaßnahmen
    • Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen
    • Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten
    • Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten
    • Unterstützung des nationalen Trainings- und Wettkampfbetriebs und/oder Bereitstellung der dafür notwendigen Infrastruktur

Ziel:

Unterstützung der ASVÖ-Vereine bei Anschaffungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Sportbetrieb. Wir wollen damit die Kosten und Aufwendungen reduzieren, die für einen Verein zur Optimierung des Sportbetriebes notwendig sind.

Grundsätzliche Regelungen:

Gefördert werden

  • Instandhaltungen, Sanierungen und Verbesserungen BESTEHENDER Sportstätten.
  • Die Anschaffung und Instandhaltung von Gegenständen/Geräten die zur Sportausübung notwendig sind, eine mehrjährige Nutzungsdauer haben und die vom Gesamtverein bzw. der ganzen Sektion genutzt werden können.
  • Investitionen für Energieeinsparungen bei bestehenden Sportstätten
  • Investitionen mit Kosten die dem Verein nach Abzug von diversen Zuschüssen (Land, Gemeinde, Sonstige) verbleiben:
    • Mindestens € 1.000,00

Investitionen, die überwiegend dem Nachwuchs zugutekommen, werden höher gefördert. Ebenso wird berücksichtigt, ob ein Verein einem Fachverband angeschlossen ist.

Nicht über diese Förderungsart subventioniert werden:

  • Kosten des laufenden Betriebes (=Basisförderung)
  • Geräte/Gegenstände, die nur der Einzelperson zur Ausübung des Sportes dienen wie z.B. Tennisschläger, Skier, Gewehre, Bälle, Golfschläger u.Ä. (=Basisförderung)
  • Neubauten (öffentliche Hand)
  • Kosten/Ausgaben für gewerblich genutzte Räume in Sporstätten
  • Kosten für neue oder bestehende Websites

Antragstellung:

  • durch Online-Ansuchen über die Vereinsdatenbank
  • Antragstellung grundsätzlich bis 30.09. jeden Jahres
  • Ansuchen für Investitions-Projekte, die ohne entsprechenden Antrag bereits im Vorjahr begonnen wurden, können grundsätzlich nicht mehr gefördert werden.
  • Für die Förderung von energiesparenden Maßnahmen ist die Zusage einer diesbezüglichen Landesförderung Voraussetzung
  • Antragstellungen sind pro Verein in folgenden Abständen möglich:
    • alle 2 Jahre bei Investitionsvolumen bis € 10.000,00
    • alle 3 Jahre bei Investitionsvolumen über € 10.000,00
     

Basis für die Berechnung der Förderung sind jeweils die Aufwendungen, die dem Verein nach Abzug sonstiger Förderungen (öffentliche Hand, Sponsoren oder Fachverbände) verbleiben.

Soweit für die jeweilige Investition eine Förderung des Landes möglich ist, gilt die Voraussetzung, dass rechtzeitig angesucht wird, sonst 25% Abzug von der Summe der Gesamtkosten. Bei energiesparenden Maßnahmen ist eine Zusage der Förderung durch das Land Voraussetzung!

Die endgültige Entscheidung über die Förderung erfolgt durch das Präsidium des ASVÖ-Tirols unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Budgetmittel.

Für jeden Verein, der beim ASVÖ Tirol neu aufgenommen wird, gibt es im ersten Jahr eine Startsubvention von € 1.000,-. Außerdem entfällt im Beitrittsjahr der Mitgliedsbeitrag.

Auch diese Art von Subvention muss den Richtlinien entsprechend belegt und kann nicht ohne entsprechende Nachweise ausbezahlt werden.

Eine Förderung für Österreichische Meisterschaften von Einzelsportarten kann nur für Jugendmannschaften bis zum 18. Lebensjahr und nur für ÖM außerhalb Tirols gewährt werden.

Dieses Ansuchen kann ganzjährlich per Mail an office@asvoe.tirol angesucht werden.

Alle Vereine, die in der 1. oder 2. Bundesliga spielen, können um eine Bundesligaförderung von
€ 830,- ansuchen. Entweder online im Zuge der Basisförderung (bis 31.03.) oder ganzjährig per Mail an office@asvoe.tirol.

Folgende Vereinsjubiläen werden mit nachstehenden Summen gefördert und können per Mail an office@asvoe.tirol im Jubiläumsjahr angesucht werden.

25 Jahre = € 300,-
50 Jahre = € 600,-
75 Jahre = € 900,-
100 Jahre = € 1.200,-

Über den jeweiligen ASVÖ Landesfachwart können Vereine für geplante Lehrgänge, Kurse und Wettkämpfe einen Antrag einreichen, der von dem ASVÖ Tirol Sportausschuss geprüft und eventuell finanziell gefördert wird.

Bei allen außergewöhnlichen oder unvorhersehbaren Ausgaben, die in keinen der oben genannten Bereiche fallen, hat jeder Verein die Möglichkeit ganzjährlich eine außerordentliche Subvention per Mail an office@asvoe.tirol anzusuchen. Diese Fälle werden individuell bei den Präsidiumssitzungen behandelt.

Um das Angebot an bewegungsorientierten Aktivitäten im Verein aufrechtzuerhalten, bedarf es gut ausgebildeter Übungsleiter*innen.

Uns ist es ein großes Anliegen auf die Wichtigkeit und die Bedeutung der polysportiven Grundausbildung aufmerksam zu machen und Übungsleiter*innen für gesundheitsorientierte, vielfältige Trainingseinheiten für die Vereine zu gewinnen bzw. sie zu fördern.

Deshalb subventioniert der ASVÖ Tirol die Kosten diverser Aus- und Fortbildungen von Trainer*innen, Übungsleiter*innen seiner Mitgliedsvereine und solche die es werden wollen.

Gefördert werden 75% eines Übungsleiter*innen Basismoduls,  absolviert bei einem der drei Dachverbände österreichweit, sowie Übungsleiter*innen Spezialmodule, Fortbildungen und Workshops, absolviert bei einem ASVÖ – Landesverband österreichweit in der Höhe von 50%.

Die Voraussetzungen für eine Förderung sind dabei:

  • Teilnehmer*in ist Mitglied bei einem ASVÖ Verein
  • Rechnung ist auf den Verein ausgestellt
  • Zahlung erfolgt über das Vereinskonto (ggf. Zahlungsfluss nachweisen)

Unterlagen:

  • Rechnung im Original
  • Zahlungsnachweise
  • Abschlussbestätigung des Basismoduls
  • Übungsleiter*innen-Zertifikat nach Absolvierung des Spezialmoduls
  • Teilnahmebestätigung von Fortbildungen und Workshops

Die Förderung muss im laufenden Jahr, in dem die Aus- oder Fortbildung absolviert wurde, abgerechnet werden, siehe Abrechnungsrichtlinien.

Wir bitten, die Abrechnungsunterlagen spätestens 3 Wochen nach der Aus- bzw. Fortbildung einzureichen.

Bei Fragen wende dich gerne per Mail oder Telefon an uns:
office@asvoe.tirol
0512-58 64 37

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