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für Vereine und Einrichtungen

Kinder gesund bewegen ist eine bundesweite Initiative des Sportministeriums und der drei Dachverbände (ASKÖ, ASVÖ, SPORTUNION), welche bereits seit dem Jahr 2009 erfolgreich umgesetzt wird. Im September 2024 wurde das Projekt Kinder gesund bewegen (KiGeBe) mit dem Projekt Tägliche Bewegungseinheit (TBE) verschmolzen. Das Projekt läuft jedoch mit kleinen Änderungen unter dem Namen Flexible Bewegungseinheiten (FLEX bzw. FLEX-S) wie gewohnt fort. 

Im Rahmen der TBE-FLEX-Einheiten können von unseren Mitgliedsvereinen in Zusammenarbeit mit Kindergärten und Volksschulen Bewegungsaktivitäten mit polysportivem Charakter in den Institutionen angeboten werden.

  • Die TBE hilft längerfristige Kooperationen zwischen lokalen Sportvereinen und Kindergärten bzw. Volksschulen aufzubauen bzw. zu vertiefen.
  • Ziel ist es den Bekanntheitsgrad der Vereinsangebote bei Kindern, PädagogInnen und Eltern zu steigern, neue Mitglieder zu gewinnen und das Interesse am Sport zu wecken.
  • Dem Verein werden die Kosten für die ÜbungsleiterInnen, den Aufwendungen für administrative Tätigkeiten (Personalkosten) und Materialanschaffungen, die im Zusammenhang mit den Aktivitäten für Kinder stehen, finanziell abgegolten.
  • öffentliche und private Volksschulen
  • Sonderschulen mit Kindern im Alter der Zielgruppe von Kinder gesund bewegen (2-10 Jahre)
  • Kindergärten und Kindergruppen (offiziell registriert)
  • Im Rahmen des TBE-FLEX und FLEX-S Programms müssen mindestens 5 Einheiten pro Klasse/ Gruppe innerhalb der Regelunterrichts- bzw. Regelbetreuungszeit (mit Anwesenheit des/der PädagogIn) in Form von Bewegungsmaßnahmen, Schulfesten (§ 13a SchUG), sowie Informationsmaßnahmen (Erstgespräch, Bewegungsberatung oder Elternabend) umgesetzt und dokumentiert werden.
  • Das Bewegungsangebot muss eine polysportive, kindgerechte und altersadäquate Ausrichtung haben und für alle Kinder möglich sein!
  • Kein rein sportartspezifisches Training, kein leistungsorientiertes Training, keine Talentesichtung o.Ä.
  • Alle Angebote im Rahmen von Kinder gesund bewegen müssen für die Kinder kostenlos sein!
  • Darüber hinaus steht es jedem Verein frei, in welcher Form weitere polysportive, kindgerechte und altersadäquate Aktivitäten für Kinder (von 2 bis 10 Jahren) angeboten werden. Diese können auch außerhalb der regulären Betreuungszeit und auch im Verein stattfinden.
  • Erfahrung in der Durchführung polysportiven Kindertrainings, sowie eine entsprechende polysportive Qualifikation. (Qualifikation: Übungsleiter Basisausbildung inkl. Spezialmodul Kinder oder höher)
  • Ausgezeichnet mit dem „Fit für Österreich“- Qualitätssiegel ÜbungsleiterIn.
  • Die Initiative Tägliche Bewegungseinheit, deren Ziele, Projektpartner sowie Angebote des eigenen Vereins sowie des ASVÖs müssen bekannt sein und Inhalte bei Bedarf weiterkommuniziert werden.
  1. Der Verein nimmt Kontakt mit dem/der LandeskoordinatorIn auf und gibt die Betreuungswünsche bekannt.
  2. Nach dem „Ok“ durch die LandeskoordinatorIn, kann eine Kontaktaufnahme mit der örtlichen Institutionen (Kindergarten, Volksschule) erfolgen, um die Möglichkeiten/Interesse einer Kooperation abzuklären.
  3. Stimmt die Institution einer möglichen Kooperation zu, wird die Kooperationsvereinbarung gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben und an die Landeskoordinatorin geschickt (= Vertrag!).
  4. Danach wird die Institution freigegeben und es kann mit der Umsetzung der Einheiten begonnen werde
  5. Die geleisteten Einheiten werden monatlich in die Datenbank  eingetragen und von dem/der LandeskoordinatorIn frei gegeben. Diese Daten sind Grundlage und Voraussetzung für die weitere Abrechnung!

TBE-FLEX und FLEX-S wird Sport- Dachverband übergreifend umgesetzt. Daher bedarf Ihr Kooperationswunsch der Zustimmung aller Projektverantwortlichen von ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION. Das bedeutet, dass die Kontaktaufnahme und Absprache mit der jeweiligen Institution erst nach positiver Rückmeldung durch den/die jeweilige LandeskoordinatorIn erfolgt!

Insgesamt stehen pro zugeteilter Gruppe/Klasse maximal € 900,00 für die Betreuung  zur Verfügung. Folgende Leistungen können in diesem Zusammenhang über Kinder gesund bewegen abgerechnet werden:

  • Personalkosten (PRAEs, Honorarnoten, Gehaltsabrechnungen)
    Abrechenbar sind Kosten für ÜbungsleiterInnen lt. Aufzeichnungen (Datenbank) und Personalkosten für administrative Tätigkeiten.
  • Materialien (kinderspezifische Geräte, die für das Angebot benötigt werden)
  • Alle Einheiten müssen geleistet und dokumentiert sein. (Datenbank)
  • Für die Abrechnung sind unbedingt Originalbelege (Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß §§ 7 bis 19 BSFG 2013, BGBl. I Nr. 100) erforderlich
  • Die Auszahlung durch den ASVÖ Bund an den Verein erfolgt nach Abschluss der jeweiligen Institution oder gesammelt am Ende des jeweiligen Umsetzungszeitraumes.

Grundsätzlich gilt: Die Kosten für die Ausstellung setzen sich aus Eingabegebühr (€ 14,30), Zeugnisgebühr (€ 14,30) und Bundesverwaltungsabgabe (€ 2,10) zusammen.

Für Freiwillige gibt es Ausnahmen:

Gemäß § 14 Gebührengesetz, Tarifpost 6, Absatz 5 Ziffer 28 entfällt die Eingabegebühr, wenn eine Strafregisterbescheinigung für freiwilliges Engagement im Rahmen von Freiwilligenorganisationen gem. § 3 Absatz 1 Freiwilligengesetz beantragt wird.

Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Strafregisterbescheinigung zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (dient zur Vorlage bei…) dienen soll.

Somit kostet eine Strafregisterbescheinigung für Kinder und Jugendfürsorge, die auf einen bestimmten Verein ausgestellt ist, nur € 2,10. Daher empfehlen wir die Bestätigung KJF Strafregisterauszug vom Verein ausgefüllt vorzulegen.

Downloads und Infomaterial:

Ansprechpartnerin:
Julia Flory
flory@asvoe.tirol
+43 664 1168010