Wichtig für Vereine: seit 01. April 2006 ZVR Zahl
Seit 01.04.2006 ist gemäß § 18 Abs. 3 letzter Satz Vereinsgesetz 2002 (VerG) die ZVR-Zahl von den Vereinen im Rechtsverkehr nach außen zu führen.
Die ZVR-Zahl scheint auf jedem Vereinsregisterauszug auf. Das Nichtführen der ZVR-Zahl im Rechtsverkehr nach außen stellt gemäß § 31 Ziff. 4 lit. e Vereinsgesetz eine Verwaltungsübertretung dar.
Wo erfährst du die ZVR-Zahl des Vereins?
Entweder durch Abfrage beim Zentralen Vereinsregister (ZVR) oder bei der Vereinsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Bundespolizeidirektion).